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Auch für die Kindertagespflege gilt nach Vorgaben des Amtes für Kindertagesbetreuung der Stadt Augsburg die gesetzliche Bestimmung, dass alle zwei Jahre der Erste-Hilfe-Kurs für Kleinkinder aufgefrischt werden muss. Das bedeutet für alle Kindertagespflegepersonen, dass sie im Abstand von zwei Jahren einen Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ mit einer Kursdauer von mind. 9 Unterrichtseinheiten…
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